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Rechtliche Grundlagen

Unterstützung durch den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber gewährleistet Menschen mit einem Pflegegrad 1-5 einen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich, indem die Kosten für Ihr Pflegehilfsmittel-Paket vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Sie haben einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 und werden von einem Angehörigen, einem Freund oder einer anderen Privatperson zu Hause gepflegt? Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten von monatlich bis zu 40 EUR für Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Fingerlinge und Schutzschürzen.
Dieser Anspruch steht Ihnen gesetzlich zu.

Gesetzgrundlage

Die gesetzliche Grundlage für ihr kostenfreies Pflegehilfsmittel-Paket ergibt sich aus dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dort heißt es:

§ 40 Abs. 1 SGB XI
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse kann in geeigneten Fällen die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes überprüfen lassen. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.

§ 40 Abs. 2 SGB XI
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen; bis zum 31. Dezember 2021 gilt ein monatlicher Betrag in Höhe von 60 Euro. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.

Dank dieser gesetzlichen Grundlage besteht für uns die Möglichkeit, Ihnen unseren professionellen und zuverlässigen Service kostenfrei und unkompliziert anzubieten.