Wurde Ihnen ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 anerkannt, dann haben Sie laut Pflegestärkungsgesetz die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro erstattet zu bekommen. Diese Pflegehilfsmittel können Sie in dem Pflegehilfsmittel-Paket nach Ihrem Bedarf auswählen. Nach erfolgreicher Beantragung der Erstattung bei der Pflegekasse, erhalten Sie von uns jeden Monat Ihr Pflegehilfsmittel-Paket im Wert von bis zu 40 Euro nach Hause. Als Vertragspartner der Pflegekassen, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und übernehmen weitere Formalitäten. Für Sie entstehen keinerlei Zuzahlungen.