Sofern Sie einen Familienangehörigen, Freund oder Bekannten mit einem anerkannten Pflegegrad daheim pflegen bzw. bei der Pflege unterstützen haben Sie laut Pflegestärkungsgesetz jeden Monat einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro.
Pflegebedürftige haben laut Pflegestärkungsgesetz (§40 Abs. 2 SGB XI) Anspruch auf einen Zuschuss von monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel, wenn sie zu Hause von einem Angehörigen, Bekannten oder Freund gepflegt werden - Sie können also jeden Monat kostenlos Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro erhalten. Diese Pflegehilfsmittel sind dazu bestimmt den pflegenden Angehörigen die Pflege zu erleichtern und sollen der pflegebedürftigen Person eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegehilfsmittel können in unserem Online-Konfigurator individuell zusammengestellt und beantragt werden.
Ihre Krankenkasse/Pflegekasse übernimmt die Kosten von bis zu 480 Euro jährlich bzw. bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit wiederverwandbare Pflegehilfsmittel zu beziehen.
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel lassen sich also in zwei Produktgruppen unterteilen.
In der Produktgruppe 54 sind alle Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch enthalten, die über die bis-zu-40-Euro-Pauschale monatlich kostenlos bestellt werden können.
Eine Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Die Produktgruppe 51 beinhaltet Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene. Folgende Produkte können Sie zusätzlich zu den Hilfsmittel der Produktgruppe 54 bestellen.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen - saugstarke Bettschutzeinlagen, bis zu 300x waschbar - schonend für die Umwelt.
Das Zusammenstellen sowie die Beantragung erfolgt online und ist ganz einfach sowie unkompliziert. Entweder suchen Sie sich eines der 6 vorgefertigten Pflegehilfsmittel-Pakete aus oder Sie stellen sich Ihr Pflegehilfsmittel-Paket selber zusammen.